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Publications
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"Bis Dat Quis Velociter Dat"
Dieser alte lateinische Sinnspruch stammt aus der Justiz und besagt so viel, dass derjenige zweimal gibt, der schnell gibt. Gemeint ist damit, dass bald ausgesprochene Urteile in verschiedenerlei Hinsicht von Vorteil sind.
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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile im Bereich der Organhaftung in FL
Darstellung des Standes der Dinge in Sachen Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Entscheidungen in Zivilsachen in Liechtenstein. Wie wirkt sich die Frage der Organhaftung bei einem Beitritt zum LugÜ auf die Zuständigkeiten aus?
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Asset Protection in Liechtenstein
Wie können Vermögenswerte so abgesichert werden, dass die eigene Familie und die Nachkommen sich sicher sein dürfen, dass sie eine gewisse finanzielle Unterstützung erhalten können, auch wenn dem Vermögensinhaber etwas passiert.
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Asset Protection und Lugano-Übereinkommen - Ein Widerspruch?
Das Lugano-Übereinkommen bestimmt, dass grundsätzlich dort geklagt werden muss, wo der Beklagte seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Gerade in gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Aspekten wird man auch bei einem Beitritt zum Lugano-Übereinkommen in Liechtenstein klagen müssen.
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Asset Protection und Zivilprozess
Wie verhalten sich Asset Protection und Zivilprozessrecht zueinander? Was ist Asset Protection und wie kann man vernünftig planen, ob und wie Stiftungen etc angefochten werden könnten.
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Austrian Yearbook on International Arbitration 2016
Consumer Protection in Arbitration Proceedings in Liechtenstein
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Beitrag zum EWR
Im Jahr 1992 stimmten Liechtensteiner und Schweizer über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ab - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Liechtenstein sagte Ja, die Schweiz Nein.
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Budget und reale Wirtschaft
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 18. November 2008 das Budget für das Jahr 2009 verabschiedet und die Finanzplanung der Regierung zur Kenntnis genommen.
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Das ABGB - Vom Kindschaftsrecht bis zur Retrozession...
Spätestens wenn man bedenkt, dass auch das Arbeitsvertragsrecht und das Erbrecht im ABGB beinhaltet sind, begreift man, dass hier auch Wesentliches, was direkt oder indirekt mit der Wirtschaft zu tun hat, geregelt wird.
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Das Internet vergisst nie
Was heutzutage einmal ins Internet gestellt wird, bleibt lange dort und wird kopiert, vervielfältigt und weiterverteilt. Personen müssen deutlich besser geschützt werden, wenn es darum geht ungewollte Daten zu bereinigen.
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Das neue Kindschaftsrecht
Mit dem neuen Kindschaftsrecht, welches per 1.1.2015 in Kraft tritt, wird die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Trennung oder Scheidung im Gesetz geregelt. Auch unverheiratete, nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern können die gemeinsame Obsorge erlangen, allerdings wird an dem Grundsatz, dass zunächst die Mutter die alleinige Obsorge ab Geburt erhält, festgehalten. In gegenständlichem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen des Kindschaftsrechts dargestellt.
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Der Arbeitgeber im boomenden Arbeitsmarkt
Wenn die Arbeitnehmer in sehr guten Verhandlungspositionen sind, dann steigt die Gefahr der Abwanderung. Gerade für kleinere Unternehmungen kann die unerwartete und kurzfristige Kündigung eines wichtigen Mitarbeiters grosse Probleme hervorrufen.
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Der Trust in der Praxis des liechtensteinischen Rechts
Der liechtensteinische Trust aus der Sicht eines Praktikers.
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Die Europäische Erbrechtsverordnung und Liechtenstein
Das Europäische Parlament hat im Sommer 2012 die Europäische Erbrechtsverordnung erlassen. Diese wird am 18. August 2015 in Kraft treten und die gesamten Bereiche des internationalen Erbrechts in der EU abdecken - mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irland.
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Die GmbH - Zu Unrecht ein Mauerblümchen?
International wäre die liechtensteinische GmbH mindestens im Vergleich mit den deutschsprachigen Konkurrenten konkurrenzfähig. Was bräuchte es nun aber, um die liechtensteinische GmbH ähnlich erfolgreich wie die "englische GmbH" zu machen?
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Die Liechtensteinische Schiedsordnung (Liechtenstein Rules)
Kommentar von Dasser/Reithner zur Schiedsordnung der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer als PDF.
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Die Liechtensteinische Schiedsordnung (Liechtenstein Rules) (EBook-Version)
Kommentar von Dasser/Reithner zur Schiedsordnung der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer als E-Book-Datei.
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Die Regelung des staatlichen Zugriffs auf Fernmeldedaten im Kommunikationsgesetz aus grundrechtlicher Sicht
Der staatliche Zugriff auf Fernmeldedaten ist eine grundrechtlich sensible Thematik. Allerdings hat die entsprechende Sensibilität in den letzten Jahren im Hinblick auf eine effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen nachgelassen.
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Einheitliche Eingriffskriterien für alle Grundrechte?
Da bei den einzelnen Grundrechten der Landesverfassung unterschiedliche Grundrechtsschranken formuliert sind oder solche teilweise auch ganz fehlen, stellt sich die Frage, ob dies einen Einfluss auf das Prüfungsschema für Grundrechtseingriffe hat bzw. haben soll. Zudem fragt es sich, ob dieses Prüfungsschema über die Freiheitsrechte
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hinaus zur Prüfung der Zulässigkeit von Eingriffen in Verfahrens- oder sogar in sämtliche Grundrechte geeignet ist. -
Handbuch des Vermögensschutzes
Liechtenstein als Standort für Vermögensschutzstrukturen und deren Angreifbarkeit durch ausländische Urteile
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